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Bitte beachten Sie: ENSTROGA bietet keine gemeinsame Rechnungslegung an, d.h. Sie müssen mit Ihrem Netzbetreiber einen separaten Vertrag weiterführen.
Im Tarif Variopower Alpinum wird Ihr Strompreis täglich angepasst: Abweichend unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird der Tarifbestandteil „Arbeitspreis“ täglich anhand des EPEX Spot Day-Ahead-Strommarkt Austria für den Folgetag ermittelt und im Vorhinein unter Anwendung der unten angeführten Formel festgesetzt. Die ermittelten Preise können auf der Website der EPEX Spot AT täglich für den Folgetag unter https://www.epexspot.com/en eingesehen werden.
Der Bonus gilt für Neukunden, die zwölf Monate ununterbrochen im bei Vertragsschluss ausgewählten Tarif durch ENSTROGA beliefert werden. Neukunden sind nur Kunden, die an dem vertragsgegenständlichen Zählpunkt nicht unmittelbar vor Vertragsschluss durch ENSTROGA beliefert worden sind. Der Neukundenbonus wird nur einmalig gewährt. Er wird grundsätzlich auf Grundlage des vom Kunden bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauchs berechnet und gilt auf die erstjährliche Gesamtsumme, die sich aus Arbeitspreis und Grundpreis zusammensetzt. Ist der tatsächliche Verbrauch nach zwölf Monaten geringer als der vom Kunden angegebene Jahresverbrauch, wird der Bonus auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Sollte der tatsächliche Verbrauch höher sein als der vom Kunden angegebene Jahresverbrauch, so bleibt letzterer Grundlage für die Berechnung des Bonus. Dies ermöglicht uns eine verlässliche Tarifkalkulation für unsere Angebote und bedeutet für unsere Kunden dauerhaft günstige Preise.
Endet die Belieferung durch Ausübung eines Sonderkündigungsrechts seitens des Kunden (z.B. wegen Umzugs) unterjährig, so wird der Bonus anteilig gewährt. Berechnungsgrundlage ist der auf den tatsächlichen Belieferungszeitraum entfallende Verbrauch, wobei die Berechnungsgrundlage für den Bonus auf die anteilige, durch saisonbedingte Schwankungen in der Energieabnahme (Standardlastprofil) bereinigte Jahresverbrauchsprognose des Kunden begrenzt ist. Übt der Energieversorger innerhalb der ersten zwölf Monate ein Sonderkündigungsrecht aus, verliert der Kunde den Anspruch auf den Bonus. Die Verrechnung des Bonus mit den monatlichen Teilzahlungsbeträgen ist ausgeschlossen. Der Bonus wird bei Vorliegen der Voraussetzungen in der ersten Jahresabrechnung nach Ablauf des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraums gewährt. Bei Abnahmestellen mit mehr als einem Zählpunkt erfolgt eine Berücksichtigung des Bonus entsprechend des Verbrauchs des jeweiligen Zählpunkts. Unterschreitet oder überschreitet der Verbrauch eines oder mehrerer Zählpunkte den für die Gewährung eines Bonus erforderlichen, im Tarifdatenblatt angegebenen Verbrauch, so wird hinsichtlich dieses Zählpunkts ein Bonus nicht gewährt.
Diese Kosten beziehen sich auf den Preis für das erste Belieferungsjahr, unter Einberechnung von Boni.